Ihre Unterstützung auf dem Weg zur Genesung

Ihre Rechte
auf Haushaltshilfe

Gesetzlich krankenversichert?

Sie haben gute Nachrichten: Bei vorübergehender Einschränkung der Selbstständigkeit steht Ihnen eine professionelle Haushaltshilfe zu.

Wann haben Sie Anspruch?

Krankenkassen
(Gesetzliche & Private)

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten besprechen

Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch auf Haushaltshilfe.

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Grund für Haushaltshilfe?

München Haushaltshilfe

Ihre Unterstützung nach,
OP oder Unfall

Nach einer Operation oder einem Unfall ist der Alltag oft eine große Herausforderung. Jede Bewegung schmerzt, und selbst kleine Aufgaben werden zur Kraftprobe. Genau dann sind Sie nicht allein – wir sind für Sie da!

Unsere Hilfe umfasst:

Ihr Anspruch

Kostenübernahme
durch die Krankenkasse

Sie haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn Sie vorübergehend Ihren Haushalt nicht selbst führen können. Die rechtliche Grundlage finden Sie in § 24h und § 38 SGBV.

Leistungsdauer und Kosten

  • Dauer: Ab 4 Wochen
  • Bei Schwangerschaft: Solange ärztlich bescheinigt
  • Kostenübernahme:
    • Schwangere: 100% Kostenübernahme
    • Andere Fälle: 90% bis 100% Kostenübernahme

Unsere Leistungen im Überblick

München Haushaltshilfe passt alle Leistungen individuell an Ihre Bedürfnisse an. 

Versorgung & Einkauf

Zusätzliche Services

Haushalt

Familie & Betreuung

Voraussetzungen für die Kostenübernahme Ihrer aushaltshilfe

München Haushaltshilfe berät Sie gerne zu Ihrem individuellen Anspruch und übernimmt die komplette Antragsabwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

  • Nach Krankenhausaufenthalt
  • Bei Sportunfällen
  • Nach Knochenbrüchen
  • Nach Hüft- oder Knieoperationen
  • Nach Schulteroperationen
  • Bei Bandscheibenvorfällen
Grundsätzlicher Anspruch: 4 Wochen

Sie haben Anrecht auf Unterstützung bei:

  • Vorhandenem Pflegegrad 2 oder höher
  • Schwerer Krankheit oder Krankheitsverschlimmerung
  • Nach Krankenhausaufenthalt
  • Nach ambulanter Operation
  • Nach ambulanter Krankenhausbehandlung
Erweiterter Anspruch mit Kind: 26 Wochen
  • Gilt bei Kindern unter 12 Jahren im Haushalt
  • Deutlich längere Unterstützungszeit
  • Umfassende Versorgung von Familie und Haushalt
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